Grenzen sind demnächst wieder offen für Geschäftsreisen – Achtung – Jetzt Bussen und Nachzahlungen vermeiden!

Die Grenzen in Europa sind demnächst auch wieder für Geschäftsreisen und Beratungen vor Ort geöffnet. Deshalb ist ein wichtiger Faktor zu berücksichtigen welcher in der Vergangenheit oft in Vergessenheit geraten ist. Sie haben ihre Kunden im Ausland seit Monaten nur per Videokonferenzen betreuen können oder haben versucht per Telefon neue Kunden zu werben. Sobald die Grenzen wieder offen sind und das Bedürfnis des persönlichen Kontaktes vor Ort befriedigt werden kann, werden die Geschäftsreisen ins Ausland dementsprechend stark zunehmen.

Dies kann neue Chancen für die Festigung von Kundenbeziehungen oder die Gewinnung neuer Projekte und Kunden deutlich erhöhen. Jedoch ist dabei etwas zu beachten, was nicht neu ist, aber oft nachlässig behandelt wird. Damit die entsandte Person im Ausland belegen kann, dass der Arbeitgeber in seinem Domizil Land die gesetzlichen Sozialversicherung abführt, benötigt man eine A1 Bescheinigung.

Wenn diese Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann, muss mit teils drastischen Bussen und Nachzahlungspflichten bezüglich Sozialversicherungen im Aufenthaltsland rechnen. Es ist nicht relevant ob nur kurz mit dem Geschäftswagen über die Grenze zum Tanken gefahren wird oder ob man auf eine Messe als Besucher, zum Kundentermin oder mehrwöchigen Geschäftsreise im Ausland ist. Dies wurde bereits vor einigen Jahren zur Bekämpfung des Lohndumpings und Schwarzarbeit eingeführt, wird aber seit 1.1.2019 vermehrt kontrolliert und geahndet. Bezüglich der doch verschärfteren Kontrollen welche zur COVI 19 Bekämpfung erfolgen, ist die Wahrscheinlichkeit nun möglicherweise grösser, bei einer Kontrolle auch nach der A1 Bescheinigung gefragt zu werden.

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