Die meisten Grenzen in Europa sind seit Gestern wieder für Geschäftsreisen und Beratungen vor Ort geöffnet. Deshalb ist ein wichtiger Faktor zu berücksichtigen welcher in der Vergangenheit oft in Vergessenheit geraten ist.
Damit die entsandte Person im Ausland belegen kann, dass der Arbeitgeber in seinem Domizil Land die gesetzlichen Sozialversicherung gesetzlich konform abführt, wird eine sogenannte A1 Bescheinigung benötigt.
Sollte diese Bescheinigung nicht vorhanden und vorzeigbar sein, muss man mit teils drastischen Bussen und Nachzahlungspflichten bezüglich Sozialversicherungen im Aufenthaltsland rechnen. Es ist nicht relevant ob nur kurz mit dem Geschäftswagen über die Grenze zum Tanken gefahren wird oder ob man auf eine Messe als Besucher, zum Kundentermin oder mehrwöchigen Geschäftsreise im Ausland ist. Dies ist nicht neu und wurde bereits vor einigen Jahren zur Bekämpfung des Lohndumpings und Schwarzarbeit eingeführt, wird aber seit 1.1.2019 vermehrt kontrolliert und geahndet. Bezüglich der doch verschärfteren Kontrollen welche zur COVI 19 Bekämpfung wohl erfolgen werden, ist die Wahrscheinlichkeit nun möglicherweise grösser, bei einer Kontrolle auch nach der A1 Bescheinigung gefragt zu werden.
Wir verweisen auf folgenden Link wo weitere Informationen bezogen werden können. ZOLL >>
Als Vermarktung- und Vertriebsprofis für die Schweiz, Deutschland und Österreich stellen wir Ihnen viele erfolgsorientierte und gewinnfördernde Dienstleistungen zur Verfügung.
Wie auch Sie die Chance nutzen können „nach Corona“ neue Kunden zu erhalten und Ihre Bestehenden zu pushen, erörtern wir gerne in einer KOSTENLOSEN ERSTBERATUNG.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!
https://MehrVerkauf.ch
Diese Information hat rein informativen Charakter. Es besteht keine Gewähr bezüglich Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit.