Wichtig für EU Geschäftsreisen – Nicht alle COVID-19 Antigen Schnelltests werden akzeptiert

Sind Sie Geschäftsreisender innerhalb der EU? Dann dürften Sie diese wichtigen Neuerungen zu den zugelassenen COVID-19 Antigen Schnelltests interessieren. Diesen Mittwoch, 17.02.2021, haben sich die EU Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, dass die Schnelltest Resultate nur von ausgewählten Anbietern anerkannt werden.

Dies wird einen nicht unerheblichen Einfluss auf Geschäftsreisen (Grenzübertritte, Hotelübernachtungen, Kongresse usw.) und sonstige Aktivitäten, die einen negativen Covid Schnelltest erfordern, haben. Die Kennzeichnung mit welchem Anbieter der Schnelltest durchgeführt wurde, muss zwingend auf dem Testresultat ersichtlich sein.

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Die zugelassenen Anbieter und weitere Informationen sind aus diesem PDF-Dokument ersichtlich. https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/preparedness_response/docs/covid-19_rat_common-list_en.pdf